Zollfreies Einführen
Zollfrei eingeführt werden können 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak von Personen ab dem 17. Lebensjahr. Ebenfalls möglich ist die Einführung von 2 l alkoholische Getränke bis zu 15% Alkoholgehalt. Geschenke bis zu einem Wert von 100 SFR und andere Waren im Wert bis zu 50 SFR sind zusätzlich zulässig.
Einfuhrverbot: Wie in vielen anderen EU-Ländern besteht in der Schweiz auch ein Einführungsverbot für folgende Gegenstände: Betäubungsmittel, Elfenbein, Absinth. Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde und Pflanzen. Verletzungen dieser Verbote werden strafrechtlich verfolgt.