Einreisen
Staatsangehörige folgender Länder können mit gültigem Personalausweis einreisen: Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Einen Reisepass benötigen Einreisende aus den Ländern: Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden)
Einreise mit Kindern: Deutsche Kinder können mit einem Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr einreisen. Alternativ wird auch die Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in Begleitung des Elternteils angeboten. Wichtig bei der Einreise ist der Personalausweis oder Kinderreisepass. Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Neue Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt, doch können alte Kinderausweise bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit genutzt werden.
Einreise mit Haustieren: Vögel aus allen Ländern benötigen eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen. Nach der Freigabe durch den Tierarzt müssen die Vögel für 4 Wochen in Quarantäne.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern im Alter von über 12 Wochen benötigen einen gültigen Heimtierausweis, aus dem ersichtlich wird, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat. Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern benötigen ein Gesundheitszeugnis, in dem die Tollwutschutzimpfung ebenfalls ersichtlich ist und eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für.
Gültigkeitsdauer: Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Meldepflicht: Wer mehrmals in einem Jahr in die Schweiz einreist, ohne die Absicht zu haben, einen Job auszuüben, muss sich bei der Fremdenpolizei melden, sobald der Aufenthalt insgesamt eine Länge von drei Monate innerhalb eines Jahres überschreitet. Personen, die mit einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung ins Land reisen, müssen sich innerhalb von 8 Tagen bei der Fremdenpolizei melden.